Obligatorische Apps

Unter den obligatorischen Apps können Sie die obligatorisch erforderlichen Apps festlegen. Wenn es sich um eine InHouse App handelt, wird der Benutzer ständig aufgefordert, diese App zu installieren. Die Play Store-Apps werden automatisch installiert.

Über die können Sie die obligatorisch benötigte App definieren.

Dies kann eine In-House App aus den „Android In-House Apps“ sein, die Sie in den Allgemeinen Einstellungen hochgeladen haben.

Sie können auch direkt eine apk-Datei mit „In-House App hochladen“ auswählen und hochladen.

Wenn Sie eine In-House App installieren, haben Sie die Möglichkeit, „Auf dem Laufenden halten“ zu aktivieren. Wenn dies aktiviert ist und Sie eine neuere Version in der In-House App DB definiert haben, wird die App auf dem Gerät aktualisiert.

Oder es kann eine „AE Play Store“ App aus dem Google Work Play Store sein.

Nur genehmigte „AE Play Store Apps“ werden in dieser Registerkarte angezeigt.

Um eine „AE Play Store App“ zu genehmigen, gehen Sie bitte zu „Allgemeine Einstellungen“ > „App Management“ > „AE Play

Store“ und fügen Sie eine App über die Schaltfläche hinzu, die Sie zur Registerkarte „Play Store Apps“ weiterleitet (oder Sie können direkt zur Registerkarte „Play Store Apps“ gehen).

Auf der Registerkarte „Play Store Apps“ können Sie nach Apps suchen. Wenn Sie auf eine App klicken, öffnet sich die App-Seite und hier können Sie die App genehmigen, indem Sie auf „Genehmigen“ klicken.

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